Bekanntmachungen

Problemmüllsammlungen 2024 aus Haushaltungen

Bekanntmachung

Mikrozensus 2024

Bekanntmachung

Härtegrade 2023

Einzelheiten zu den Härtegraden erfahren Sie hier.

Erhöhung Gebühr Reisepass zum 01.01.2024

Zum 01.01.2024 erhöht sich die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses (> 24 J.) von 60,00 Euro auf 70,00 Euro.

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

• Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?

• Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?

• Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2

Trinkwasseranalyse Ludwigschorgast 2023

Untersuchungsergebnis

Meldung defekter Straßenlampen

Defekte Straßenbeleuchtungen können direkt an die Fa. Bayernwerk AG oder telefonisch, per Mail bzw. über das Smartphone mit der Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App an die zuständige Kommune gemeldet werden. Weitere Informationen zur Meldung über das Smartphone finden Sie hier.
Bei der Meldung ist laut Mitteilung der Fa. Bayernwerk AG, Kulmbach, die Brennstellennummer mit anzugeben. Diese steht entweder auf dem jeweiligen Mast oder bei Überspannungsleuchten sichtbar auf dem Gehäuse.

Allgemeinverfügung - Schutz vor der Geflügelpest

Allgemeinverfügung

Räum- und Streupflicht

Bekanntmachung